Klasse L Traktor |
Traktor |
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Merkmale: | Zugmaschinen Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger |
Mindestalter: | 16 Jahre |
Ausbildung: | Theorieunterricht |
Prüfung: | Theorieprüfung |
Theorieunterricht und Fahrstunden: | Theorie-Doppelstunden à 90 Minuten bei Ersterteilung: 12 bei Erweiterung: 6 Zusatzunterricht: 2 |
Voraussetzungen: | Biometrisches Passbild Sehtest Erste-Hilfe-Kurs |
Klasse L: Traktoradmin2019-04-10T13:43:19+02:00